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PROJEKTE
Dies schließt ein, aber ist nicht limitiert darauf, Ihre Mitarbeiterzahl unter intelligenter Anwendung der deutschen Vorschriften so anzupassen, dass sie die erforderlichen Mitarbeiterqualifikationen erhalten können. Wir analysieren und bewerten die gegenwärtige Situation, empfehlen einen Maßnahmenplan, implementieren die einzelnen Empfehlungen, überwachen dies und justieren - falls erforderlich - nach, um den Erfolg sicherzustellen. Wir wenden die gesetzlichen Vorschriften zum Vorteil des Unternehmens an und verhandeln erfolgreich ggf. mit dem Betriebsrat bzw. dem Arbeitsamt oder Integrationsamt. Wir haben die unternehmerische Erfahrung und das Know-how, um die Problembereiche und bedenkenswerten Punkte in Ihrem Unternehmen zu verstehen; wir erarbeiten zusammen mit Ihnen die bestmögliche Lösung. Ein paar Beispiele, was wir tun können:
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Nachrichten/Aktuelles:Fordern Sie Ihren kostenlosen Ratgeber über das Neueste im Arbeitsrecht an: Dr.Koch Personal-Ratgeber 2006 Zurück in die 40er? Neue Regeln für die Altersteilzeit ab 1. Juli 2004. >>weiter Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist ein neues Rechtsinstrument auf der Grundlage des Gemeinschaftsrecht >>weiter |
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